Wahl des Kita-Elternrats erfolgt alle zwei Jahre, er setzt sich zusammen aus drei gleichberechtigten Teilen: Vertreter der Eltern, der Erzieher und des Trägers
Aufgabe besteht laut KiföG§ 22 Elternvertretungen beschließen von pädagogischen und organisatorischen Angelegenheiten der Kita
Zusammentreffen, um aktuelle Themen zu besprechen und
Vereinbarungen zur Qualitätsentwicklung und -Sicherung zutreffen, mit der Ziel des Mehrwerts der Einrichtung
Der Elternrat trifft sich regelmäßig mit der Leitung und dem Team. Somit findet ein reger Austausch über die zukünftigen Vorhaben statt. Anliegen von den Eltern werden eingebracht.
Aufgaben und Ziele:
∙ Information- und Meinungsaustausch
∙ Interessenvertretung der Kinder und Elternschaft
∙ Mitarbeit bei besonderen Aktivitäten, wie Projekte und Veranstaltungen
∙ Neutrale Vermittlung bei Konflikten zwischen Eltern und Kita
∙ Unterstützung der Einrichtung nach außen, um gemeinsame Ziele zu erreichen