

Zielgruppe
- Familien mit einem Hilfebedarf nach § SGB VIII 16, 27, 30, 31, 35, 35a, 36 und bei Bedarf 41 bzw. § SGB IX 123, 125 und 131.
Insbesondere minderjährige Schwangere, junge Mütter oder Väter mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern, deren spezifische Lebenssituation und/oder Persönlichkeitsentwicklung ein Leben mit ihrem Kind im eigenen Wohnraum, in deren Herkunftsfamilien, bzw. dem Herkunftsmilieu nicht möglich macht.
Zielstellung
- Aufbau und Stabilisierung der Erziehungskompetenzen der Eltern
- Erhalt bzw. Widerherstellung des Familiensystems
- Einüben, von alltagspraktischen Fähigkeiten und Strukturen (wie z.B. Haushaltsführung, Umgang mit Geld,)
- Entwicklung und Stärkung des Selbsthilfepotenzials der Familien
- Sicherstellung der Grundversorgung (finanziell, medizinisch, hygienisch,)
- Hilfen bei der Herstellung von Kontakten zu Behörden, mit dem Ziel, Angelegenheiten selbst wahrzunehmen und zu regeln
- Entwicklung sozialer Kompetenzen und tragfähiger Beziehung – durch Gruppenangebotsteilnahme im FamZ
- Aufbau eines gesunden Selbstkonzeptes der Familienmitglieder
- Unterbringung der Kinder in einer passenden Tagesbetreuung
- Bedarfsgerechte Wohnform
Grundvoraussetzung
- Einhaltung der Hausordnung
- Ein Nachweis, dass die Miet-, Strom- und Nebenkosten-Zahlungen abgesichert ist.
Dies gilt ebenso für die Übernahme der anfallenden Kosten, wenn die Hausinterne Internetverbindung genutzt wird. - Erfüllung der Zweckbindung des „Aufwind“
- Bereitschaft der Bewohner die Angebote des Familienzentrum Torgelows in Anspruch zu nehmen
Ausschlusskriterien
- akute Suizidalität,
- akute Eigen- und Fremdgefährdung,
- einzelfallbezogener Ausschluss bei manifestierten psychischen Störungen
- akute Suchtproblematiken
- fehlende Zustimmung zur Einhaltung des hausinternen Rauchverbotes
Räumliches Angebot
Im Obergeschoss des Familienzentrum Torgelow befinden sich zwei separate Wohnungen, eine Waschküche und eine Gemeinschaftsküche/-raum. Über einen Flur sind die einzelnen Einheiten erreichbar. Da der Eingang nur über eine Treppe erreichbar ist, können wir keine Barrierefreiheit anbieten. Die Wohnungen sind teilmöbliert.
Wohnungen
Wohnung 1: 45 m2

Wohnung 2 68 m2

Hausordnung
- Einzug nur unter Erfüllung der Aufnahmekriterien und Bereitschaft zur Mitarbeit, Einhaltung der Regeln und Inanspruchnahme der Hilfestellungen möglich.
- Drogen- und Rauchverbot, eingeschränktes Alkoholverbot gilt im gesamten Gebäude.
- Eingeschränktes Besuchs- und Übernachtungsverbot
– minderjährige nur in Absprache
– Übernachtungen sollten kein Dauerzustand werden
– keine Partys, Besuche nur mit eingeschränkter Personenzahl
– der Besuch hat die Hausregeln zu befolgen, sonst droht ein Hausverbot - Um Einhaltung der Ruhezeiten 22:00 – 6:00 Uhr 11:00 – 14:30 Uhr wird gebeten.
- Unbefugtes Betreten von FamZ, Keller und Kita bzw. der jeweils anderen Wohnung ist verboten – eine akustische Alarmierung unterstützt die Einhaltung.
- Es ist für Ordnung und Sauberkeit in der Wohnung zu Sorgen.
Für die Gemeinschaftsräume wird ein Putzplan erstellt. - Eine sparsame, nachhaltige Lebensweise, sowie sorgsamer Umgang der Wohnbereiche und Einhaltung von Lüftungspflicht ist Voraussetzung.
- Mutwillige Beschädigungen der Immobilie bzw. des Interieurs sind zu Unterlassen bzw. zu Ersetzen.
- Bei der 3. Abmahnung bzw. schweren Vergehen gilt sofortige Kündigung des Mietverhältnisses.