Aufwind

Zielgruppe  

  • Familien mit einem Hilfebedarf nach § SGB VIII 16, 27, 30, 31, 35, 35a, 36 und bei Bedarf 41 bzw. § SGB IX 123, 125 und 131.

Insbesondere minderjährige Schwangere, junge Mütter oder Väter mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern, deren spezifische Lebenssituation und/oder Persönlichkeitsentwicklung ein Leben mit ihrem Kind im eigenen Wohnraum, in deren Herkunftsfamilien, bzw. dem Herkunftsmilieu nicht möglich macht.

Zielstellung  

  • Aufbau und Stabilisierung der Erziehungskompetenzen der Eltern
  • Erhalt bzw. Widerherstellung des Familiensystems
  • Einüben, von alltagspraktischen Fähigkeiten und Strukturen (wie z.B. Haushaltsführung, Umgang mit Geld,)
  • Entwicklung und Stärkung des Selbsthilfepotenzials der Familien
  • Sicherstellung der Grundversorgung (finanziell, medizinisch, hygienisch,)
  • Hilfen bei der Herstellung von Kontakten zu Behörden, mit dem Ziel, Angelegenheiten selbst wahrzunehmen und zu regeln
  • Entwicklung sozialer Kompetenzen und tragfähiger Beziehung – durch Gruppenangebotsteilnahme im FamZ
  • Aufbau eines gesunden Selbstkonzeptes der Familienmitglieder
  • Unterbringung der Kinder in einer passenden Tagesbetreuung
  • Bedarfsgerechte Wohnform

Grundvoraussetzung

  • Einhaltung der Hausordnung
  • Ein Nachweis, dass die Miet-, Strom- und Nebenkosten-Zahlungen abgesichert ist.
    Dies gilt ebenso für die Übernahme der anfallenden Kosten, wenn die Hausinterne Internetverbindung genutzt wird.
  • Erfüllung der Zweckbindung des „Aufwind“
  • Bereitschaft der Bewohner die Angebote des Familienzentrum Torgelows in Anspruch zu nehmen

Ausschlusskriterien

  • akute Suizidalität,
  • akute Eigen- und Fremdgefährdung,
  • einzelfallbezogener Ausschluss bei manifestierten psychischen Störungen
  • akute Suchtproblematiken
  • fehlende Zustimmung zur Einhaltung des hausinternen Rauchverbotes

Räumliches Angebot

Im Obergeschoss des Familienzentrum Torgelow befinden sich zwei separate Wohnungen, eine Waschküche und eine Gemeinschaftsküche/-raum. Über einen Flur sind die einzelnen Einheiten erreichbar. Da der Eingang nur über eine Treppe erreichbar ist, können wir keine Barrierefreiheit anbieten. Die Wohnungen sind teilmöbliert.

Wohnungen

Wohnung 1:    45 m2

Wohnung 2    68 m2

Hausordnung

  • Einzug nur unter Erfüllung der Aufnahmekriterien und Bereitschaft zur Mitarbeit, Einhaltung der Regeln und Inanspruchnahme der Hilfestellungen möglich.
  • Drogen- und Rauchverbot, eingeschränktes Alkoholverbot gilt im gesamten Gebäude.
  • Eingeschränktes Besuchs- und Übernachtungsverbot
    – minderjährige nur in Absprache
    – Übernachtungen sollten kein Dauerzustand werden
    – keine Partys, Besuche nur mit eingeschränkter Personenzahl
    – der Besuch hat die Hausregeln zu befolgen, sonst droht ein Hausverbot
  • Um Einhaltung der Ruhezeiten 22:00 – 6:00 Uhr 11:00 – 14:30 Uhr wird gebeten.
  • Unbefugtes Betreten von FamZ, Keller und Kita bzw. der jeweils anderen Wohnung ist verboten – eine akustische Alarmierung unterstützt die Einhaltung.
  • Es ist für Ordnung und Sauberkeit in der Wohnung zu Sorgen.
    Für die Gemeinschaftsräume wird ein Putzplan erstellt.
  • Eine sparsame, nachhaltige Lebensweise, sowie sorgsamer Umgang der Wohnbereiche und Einhaltung von Lüftungspflicht ist Voraussetzung.
  • Mutwillige Beschädigungen der Immobilie bzw. des Interieurs sind zu Unterlassen bzw. zu Ersetzen.
  • Bei der 3. Abmahnung bzw. schweren Vergehen gilt sofortige Kündigung des Mietverhältnisses.